Oryx Pro Syngenta 500 g

137,90 CHF
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NB1071

Oryx Pro ist ein systemisches Insektizid und enthält den Wirkstoff Acetamiprid. Dank
seinem Einstufungsprofi l hat dieses Produkt ein breites Kulturspektrum und eine rasche
Wirkung gegen Blattläuse, Weisse Fliegen, Apfelblütenstecher und Sägewespen

Mit Oryx Pro können alle wichtigen Blattlausarten im Kern- und Steinobst, wie die Grüne Apfelblattlaus, die Mehlige Apfelblattlaus sowie Faltenläuse bekämpft werden.
Die erste Behandlung sollte frühzeitig bei Erreichen der Schadschwelle erfolgen.

Es sind max. 2 Spritzungen pro Parzelle und Jahr bewilligt.
In der IP-Produktion gilt max. 1 Behandlung auf diesselbe Blattlausart.

Auch gegen Sägewespen unmittelbar nach der Blüte und gegen die Kirschenfliege
(Wartefrist: 2 Wochen) ist Oryx Pro einsetzbar.
Auch im Gemüsebau ist der Einsatz von Oryx Pro möglich.
Gegen wichtige Schädlinge wie Thripse in Lauch und Zwiebeln, die Mehlige Kohlblattlaus in Kohlarten, Weisse Fliegen und Blattläuse in verschiedenen Gemüsekulturen

Die Wirkung von Oryx Pro Acetamiprid wirkt als Kontakt- und Frassgift. Es weist einen anderen Wirkungsmechanismus auf, als die Pyrethroide, und auch als andere handelsübliche Insektizide.
Oryx Pro besitzt translaminare und systemische Eigenschaaften und somit werden auch Insekten auf den Blattunterseiten und der Neuzuwachs erfsst.
Acetamiprid wirkt auf Eier, Larven und auf ausgewachsene Schadinsekten.

Wirkstoff e 200 g/kg Acetamiprid
Formulierung Wasserlösliches Granulat (SG)
Wirkungsspektrum Verschiedene Blattlausarten, Kirschenfl iege, Sägewespen, Weisse Fliegen, Thrips u.a.
Kulturen Obstbau, Gemüsebau, Tabak, Reben (Sonderbewilligungen beachten)
Wirkungsweise translaminar, systemisch
Dosierung 0,01%-0,25% je nach Kultur und Schädling
Packungsgrössen 0.5 kg 

 

Auflagen und Bemerkungen:

  1. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  3. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  4. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  5. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der selben Wirkstoffgruppe.
  6. 2 Behandlungen im Abstand von 10 Tagen. 1. Behandlung kurz vor dem Farbumschlag.
  7. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 10-14 Tagen.
  8. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 10 Tagen.
  9. Vor einem Einsatz muss die Pflanzenverträglichkeit auf einer kleinen Fläche abgeklärt werden.
  10. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 14 Tagen.
  11. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  12. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
  13. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
  14. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 21 Tagen.
  15. SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
  16. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

 

Gefahrenkennzeichnungen:

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.



Signalwort:

  • Achtung


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:

Kurzkennzeichnung GHS07 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung -Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung -Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gewässergefährdend

Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

 

Nur für berufliche Anwender!

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikette und Produktinformationen lesen.

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