Pirimor Syngenta 500 g

113,90 CHF
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NB1073

Nützlingsschonendes Insektizid für den Obst-, Gemüse- und Feldbau sowie Zierpflanzen.

Anwendung

Beerenbau: 0.04 % gegen Blattläuse, gemeine Kommaschildlaus.
Obstbau: 0,02 - 0,04 % gegen Blattläuse und Blutläuse mit Teilwirkung gegen gemeine Kommaschildlaus.
Gemüsebau: 0,05 % gegen Blattläuse. 0,1 %/5 l/m² gegen Salatwurzelläuse angiessen.
Feldbau: 0,15 - 0,25 kg/ha gegen Blattläuse an Zuckerrüben, Erbsen Ackerbohnen, Getreide, Kartoffeln und Raps.
Zierpflanzen: 0,05 % gegen Blattläuse.

 

Gehalt: 50 % Pirimicarb

 

Auflagen und Bemerkungen:

  1. Spritzen.
  2. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.
  4. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  5. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  6. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
  7. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  9. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  10. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  11. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  12. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  13. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  14. Netzmittelzusatz von 0.05% empfehlenswert.
  15. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  16. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  17. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  18. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 2 - 4 Wochen mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  19. Höhere Aufwandmenge bis Ende Juni, tiefere Aufwandmenge ab Juli.
  20. Spritzung auf Junglarven.
  21. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  22. Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
  23. Nur zur Produktion von Setzlingen für gepflanzte Kulturen.
  24. Überbrausen.
  25. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  26. Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  27. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen dürfen frühestens 48 Stunden nach Ausbringung ausgeführt werden. Danach weitere 48 Stunden: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  28. Nur in Kulturen unter Tunnelabdeckung oder im Gewächshaus
  29. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  30. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
  31. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.



Gefahrenkennzeichnungen:

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Nur für den berufsmässigen Verwender.
  • EUH208Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H301Giftig bei Verschlucken.
  • H319Verursacht schwere Augenreizung.
  • H332Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 8Bienengefährlich



Signalwort:

  • Gefahr


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:

Kurzkennzeichnung GHS06 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung -Hochgiftig Kurzkennzeichnung -Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Hochgiftig Gewässergefährdend

 

Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

 

Nur für berufliche Anwender!

Gruppe 2

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikette und Produktinformationen lesen.

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Lieferzeit 1-3 Tage
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